Mitglieder

Das Deutsche Kuratorium zur Förderung von Wissenschaft, Bildung und Kultur e.V. mit Sitz in Würzburg ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern, welche die Wissenschaft, Bildung und Kultur gemeinnützig fördern und unterstützen wollen.

Das Deutsche Kuratorium wurde vom Amtsgericht Würzburg als rechtsfähiger Verein in das vorgesehene Register eingetragen. Das Finanzamt in Schweinfurt stellte die besondere Förderwürdigkeit und die Gemeinnützigkeit fest.

Alle Mitglieder entrichten einen Mitgliedsbeitrag, dieser wird einmal pro Jahr in Rechnung gestellt. Zur Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 36,- €. Zur Vorlage beim Finanzamt gilt bis 50,- € der abgestempelte Zahlungsbeleg.

Mitglied im Deutschen Kuratorium kann werden:

  • Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Aufnahme oder Zurückweisung werden den Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar, sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden. Er ist wirksam, wenn die Erklärung dem Vorstand bis spätestens 30. November des Jahres vorliegt. (Zur Wahrung der Frist ist eine Einschreibesendung ratsam)

Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, der Vorstand leitet sie.

Fördermitglieder können in den unterschiedlichen Bereichen und Sparten für das Deutsche Kuratorium e.V. tätig werden.

Im übrigen gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Deutschen Kuratorium e.V. teilen Sie uns dies bitte per Post oder E-Mail mit.

Wir übersenden Ihnen umgehend ein entsprechendes Antragsformular, dieses erhalten Sie auf dem Postweg.